Am 17. September 2024 hat die Europäische Kommission neue Empfehlungen veröffentlicht, um die Richtlinien zu rauchfreien Umgebungen zu verstärken. Diese Initiative fordert die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, die Nichtraucherzonen in Außenbereichen auszuweiten, in denen sich häufig Kinder aufhalten. Hierzu zählen beispielsweise Spielplätze, Freizeitparks, Schwimmbäder, Schulen und Gesundheitseinrichtungen, öffentlichen Gebäude sowie Haltestellen.
Darüber hinaus wird dringend empfohlen, diese Maßnahmen auch auf neuere Produkte wie erhitzte Tabakprodukte und E-Zigaretten auszudehnen, da diese erhebliche Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Risiken bergen, insbesondere für junge Menschen. Zudem wird ein Präventionspaket entwickelt, um die Jugend besser zu schützen.
Auch wenn die Gesundheitspolitik weiterhin eine nationale Verantwortung bleibt, werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, diese Empfehlungen entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen umzusetzen.
Die Initiative Génération Sans Tabac unterstützt die Ausweitung rauchfreier Zonen, um die Bürger, insbesondere die Jüngsten, besser vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen.
Weitere Informationen zu den Empfehlungen der EU-Kommission finden Sie hier.
Die Strategie Génération Sans Tabac umfasst sechs zentrale Maßnahmen, von denen zwei besonders mit den europäischen Empfehlungen übereinstimmen:
Maßnahme 2: Regelmäßige Präventionskampagnen, die verhindern, dass junge Menschen mit dem Rauchen beginnen
Rauchverbot im Auto in Gegenwart von Minderjährigen
Konsequentere Durchsetzung des Anti-Tabak-Gesetzes, darunter das Rauchverbot auf dem Gelände von Schulen
Schaffung weiterer rauchfreier Orte (Außenterrassen, Bushaltestellen, Umfeld von Schulen usw.)
Maßnahme 5: Wirksamer Schutz vor passivem Tabakkonsum
Gesetzliches Rauchverbot:
in Dienstfahrzeugen, die von mehreren Personen genutzt werden
an Sportstätten (offen und geschlossen)
Einrichtung weiterer rauchfreier Bereiche (Bushaltestellen, Terrassen, Gebiet rund um Schulen, öffentliche Parks, Strände usw.)
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